Das "E-Kennzeichen" ist nicht verpflichtend für E-Fahrzeuge und muss gesondert "beauftragt" werden bei der Zulassung! Als Fahrzeughalter hat man keinen Nachteil, da zulassungstechnisch alles auf E-Fahrzeug abgestimmt ist.
Das ist mir wichtig. Wie gesagt, wenn der Aufwand sich in Grenzen hält lass ich es ändern.