Hallo Miteinander,
bei allen meinen bisherigen Autos (5 + 1(Dienstwagen) an der Zahl) hat das jeweilige Autohaus nur die Benzinmenge für die Reserve eingefüllt, so daß ich die nächste Tankstelle erreichen konnte. MIr ist nicht bekannt, das eine gesetzliche Verpflichtung (weder in Deutschland noch Österreich) besteht, das der Händler den Wagen mit vollgefülltem Benzin/Diesel - Tank übergeben muss.
Ich nehme mal an, dass der Händler strenggenommen nur soweit die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs spritmäßig (Strom und/oder Kraftstoff) bewerkstelligen muss, dass der Kunde das Firmengelände des Händlers verlassen kann. Danach ist der Kunde für sein Fahrzeug verantwortlich (betreffend Fahrtüchtigkeit durch Strom und/oder Kraftstoff).
Beste Grüße
Helmut 