Beiträge von Bernd Dietmar B

    @Blauer Knappe:
    und ihr lest nicht, was ich schreibe. @Exilniederrheiner hat´s verstanden.


    Dass ich auf die zusätzlich bestellten Felgen nur 1 Jahr Garantie habe, ist ja schon längst klar.
    Die zusätzlich bestellten sollten die sein, auf welche die Winterreifen montiert werden.


    Da Renault diese zusätzlichen Felgen aber nicht liefern kann, werden am 24. Oktober die Sommergummis der "Werksfelgen" gegen Wintergummis getauscht.
    Es sind dann immer noch die Felgen, die mit dem Fahrzeug ausgeliefert wurden. Also die Felgen, auf welche ich 2 Jahre Garantie habe.
    Durch das ummontieren der Gummis geht ja wohl die Garantie nicht verloren.....


    Ergo: die Sommerreifen, die am 24.10. abmontiert und eingelagert werden, werden im Frühjahr auf die zusätzlich bestellten Felgen montiert. (Sofern Renault bis dahin geliefert haben sollte)
    Heißt im Endeffekt: Die "Werksfelgen" sind der höheren Belastung durch Streusalz ausgeliefert. Haben aber 2 Jahre Garantie :)

    Mal eine andere Frage, was soll an einer Felge kaputt gehen? Außer einer mechanischen Einwirkung von außen die sowieso nicht von der Garantie abgedeckt wird.
    Und wenn eine Felge vieleicht Lackschäden nach einem Jahr hat geht das bestimmt über Kulanz.

    Sie kann durch Salz angegriffen werden.
    Mein Verkäufer sagte mir, ich müsse Felgen nehmen, die gegen Salz resistent sind. Sonst würde ich keine Garantie auf Schäden durch Salz erhalten.


    Solche Felgen gibt´s bei Renault aber nur in 16-Zoll. Und hässlich sind sie obendrein. Ich will 17-Zoll-Felgen. Und zwar die gleichen, die ab Werk montiert sind.


    Und jetzt kommt genau das, was mir so unendlich unlogisch erscheint:
    Entweder weiß es mein Verkäufer nicht besser - vielleicht hat er aber Recht. Was den Vorgang nicht logischer macht.
    Hätte ich das Fahrzeug mit Ganzjahresreifen oder Winterreifen auf der Originalfelge bestellt, hätte ich die volle Garantie von 2 Jahren. Obwohl diese Felgen lt. Aussage meines Verkäufers nicht für Winterbetrieb geeignet sind.
    Sie sind nicht speziell lackiert, um den Angriffen durch Streusalz zu widerstehen.


    Mal sehen. Von Renault habe ich zu diesem Thema auch eine automatisierte Antwort erhalten. Ich gehe mal davon aus, dass Renault auch auf diese Frage - wie auf alle anderen - nicht reagieren wird.

    Ich hatte mit dem Start/Stop am Berg noch nie ein Problem.
    Die Berganfahrhilfe hindert das Fahrzeug nach lösen der Bremse noch ca. 2 Sekunden am zurückrollen. Diese Zeit hat bislang immer ausgereicht, dass der Motor gestartet wurde und ich losfahren konnte.

    sind es gebrauchte Felgen?
    Bei Verkauf an Privatpersonen gilt normalerweise die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, diese kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden.

    Nein. Es sind neue Felgen, die ich Anfang August zusammen mit dem Fahrzeug bestellt habe.
    Allerdings war Renault bislang nicht fähig, diese auszuliefern.
    Interessant, dass die Originalfelgen so lange im Lieferrückstand sind,
    Was wäre, wenn ich mal aus Unachtsamkeit eine Felge am Bordstein schrotte?

    Ich habe die Felgen mit Winterreifen zusammen mit drm Fahrzeug bestellt.
    Genau wie die AHK mit abnehmbarem Kugelkopf.
    Habe ich für die AHK dann auch nur 1 Jahr Garantie?

    Btw.: Am 31. August habe ich Renault angeschrieben und gefragt, wie Renault die unterschiedlichen Vmax Angaben in Werbung und KFz-Schein erklärt.


    Als Antwort erhielt ich: ....vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen bearbeiten wir unter der Vorgangsnummer 4-xxxxxxxx. Die aktuelle Bearbeitungszeit kann 10 Tage betragen.
    Nach 10 Tagen kam NICHTS.
    Zweiter Versuch am 12. September. Gleiche automatisierte Antwort mit anderer Vorgangsnummer. Die 10-Tage-Frist, die sich Renault ja selbst gesetzt hat, läuft heute Abend ab.
    Ich nehme noch Wetten entgegen, ob ich diesmal eine Antwort erhalte :)

    Dritter Versuch am 24. September. Wieder die automatisierte Antwort - die aktuelle Bearbeitungszeit bla bla bla.
    Ansonsten bis heute NICHTS.