Garantie auch bei Reparatur in freier Werkstatt
Für eine Reparatur, die nicht unter die Sachmängelhaftung oder Neuwagengarantie fällt, können Sie sich auch an eine freie Werkstatt wenden.
Nach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschriftgearbeitet wird. Dann darf der Hersteller die Garantieleistung nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.