Beiträge von Blauer Knappe

    Mir geht es vorallem darum: was ist verkauftechnisch noch moralisch zu verantworten und was nicht.
    Wo ist die Grenze zum Betrug? Ist es in Ordnung jemand der sich nicht so auskennt, hinters Licht zu führen? Ist es okay sich dann zu verteidigen mit den Spruch, "ist der doch selber Schuld" ( so gutglaubig /doof / idealistisch zu sein)?

    Natürlich ist das verkaufstechnisch nicht zu verantworten und natürlich ist es (schwer nachweisbarer) Betrug.


    Aber es ist wie beim „Enkeltrick“ am Telefon oder beim Fenster auf Kipp lassen. Ohne sehr große Naivität/Leichtgläubigkeit des Geschädigten funktioniert es nicht. Und das muss man auch sagen dürfen.


    Und nochmal: Niemand hat Geschlechter ins Spiel gebracht und auch niemand sagt Dir „selber Schuld“. Der Betrug kommt eindeutig vom Verkäufer, keine Frage.

    @Pearl
    Was deine Emotionalisierung hinsichtlich Mann-Frau hier soll, verstehe ich nicht. Niemand hat dich dahingegehend angegriffen.


    Das der Verkäufer/Händler jetzt nicht umsonst nicht mehr existiert, ist bei seinem Verhalten nachzuvollziehen. Aber natürlich muss auch Du Dir ein wenig den Schuh anziehen, vielleicht nicht ganz so aufnerksam wie nötig den Autokauf abgewickelt zu haben.


    Aber egal, ich für dich, dein Anwalt kann noch was erreichen, aber wenn es den Händler nicht mehr gibt, wird es schwierig.

    Wenn man eine "normale" Tageszulassung hat, dann sind auch 3 Jahre TÜV drauf. Nur...
    wenn das Fahrzeug als "Kundenersatzfahrzeug" angemeldet wurde, dann wäre nur 1 Jahr TÜV korrekt. Kundenersatzfahrzeug bedeutet "Mietwagen" und Mietwagen haben nur 1 Jahr TÜV.
    Gruß Kurt


    Ja und ? Steht doch alles so schon oben da .

    OK! Vielleicht solltest Du bei Deinen Antworten auch mit Zitaten arbeiten, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

    Beim direkten Vorbeitrag ? Nein, wenn ich es vermeiden kann. Zitate machen das Thema oft nur unübersichtlich.
    Und Du hattest ja im letzten Satz eine Frage (mit "?") gestellt.

    Nein, ich kann mir nur nicht vorstellen, das sich die Zulassungsbedingungen seit Herbst 2017 geändert haben. Und schon gar nicht in der von Dir beschriebenen Form.


    Edit:
    Neu-Fahrzeuge/Tageszulassungen die z.b. als Kundenersatzfahrzeug/Mietersatzwagen/Vorführwagen u.ä. vom Händler zugelassen wurden, müssen nach 1 Jahr zum TÜV. das war aber schon immer so.
    Könnte sein, das man der Themenerstellerin so ein Fahrzeug aufs Auge gedrückt hat.

    Ist mir auch einiges völlig schleierhaft.........erst ist ein Neuwagen, dann laut Signatur EZ 08/2018 und jetzt ist er schon 3 Jahre alt.


    Da liegt wohl nicht nur beim Verkäufer einiges im Argen. Sorry.