Hallo,
[OFF-TOPIC On]
Ich finde auch bei Finanzierung oder Leasing sollte es zur Pflicht werden in die Vertragswerkstatt zu fahren solange das Fahrzeug noch nicht bezahlt ist, denn es ist nicht Euer Eigentum und mit fremdem Eigentum sollte man dementsprechend verantwortungsbewußt umgegangen werden.
Bei den meisten Gesellschaften die Fahrzeug-Leasing oder -Finanzierung anbieten ist es ja auch so, dass in deren AGB die Vertragswerkstatt für Inspektionen etc. vorgeschrieben ist. Hier gilt das von mir erwähnte EU-Urteil nicht, weil die Banken erstmal die "Eigentümer" des Fahrzeugs sind und es daher bestimmen können.
[OFF-TOPIC Off]
Gruß
Hans
 
		 
				
	 
									
		
 . Ist doch ganz klar, das der Hersteller sicher gehen will, dass der Nutzer alles unternimmt um seinerseits einen reibungslosen Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Außerdem gilt eine Inspektion auch zur Schadensminderung um eventuelle Defekte, die der Hersteller zu verantworten hat frühzeitig zu erkennen und beheben
 . Ist doch ganz klar, das der Hersteller sicher gehen will, dass der Nutzer alles unternimmt um seinerseits einen reibungslosen Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Außerdem gilt eine Inspektion auch zur Schadensminderung um eventuelle Defekte, die der Hersteller zu verantworten hat frühzeitig zu erkennen und beheben

 
 
