Hallo
Der Tüv Nord schreibt dazu folgendes
Nachrüstung auf Xenon-Licht
Gefährliche Blender
Das so genannte Gasentladungslicht wird immer beliebter. Vor 
allem im Internet schwappt die Flutlichtwelle. Viele möchten nachrüsten.
Doch Xenon-getunte Normalscheinwerfer sind illegal, weil sie ähnlich 
stark wie volles Fernlicht blenden. Passiert ein Unfall, sieht es für 
den Besitzer des Blenders schnell ganz finster aus.
Verbrennen Sie sich nicht die Finger
Der Zubehörhandel bezeichnet die Gasentladungs-Lichtquellen häufig 
auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner. Teilweise gibt es schon 
entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Alles scheint ganz einfach: Halogenlampe raus, Xenonbrenner rein und 
dann noch das Vorschaltgerät anschrauben. Der von den Verkäufern häufig 
verschwiegene Haken: Die Sache ist verboten. Ein Scheinwerfer erhält 
seine Bauartgenehmigung nur in Verbindung mit einem bestimmten 
Lampentyp. Die Genehmigung erlischt beim Umbau. Die Folge: Auch die 
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz gehen 
verloren.
Nur Scheinwerfersätze mit Bauartgenehmigung kaufen
Wer auf die Lichtdusche nicht verzichten möchte, sollte bei der 
Xenon-Umrüstung nur komplette Scheinwerfersätze mit entsprechender 
Bauartgenehmigung einbauen. Dabei müssen Sie beachten, dass 
Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich
ausgerüstet sein müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweitenregelung
 - einer Scheinwerferreinigungsanlage und
 - einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
 
So viel ist sicher
Erwerben Sie nur Umrüstsätze, für die ein Teilegutachten oder eine 
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. So können Sie sicher sein,
dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der 
zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten 
am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung erforderlich 
sind.
Gruß Michael