Was haltet ihr von der GAP-Versicherung

  • Also ich halte da gar nichts von.
    Mein Merksatz lautet aber auch:
    Versichere dich nur gegen das, was Dir einen wirtschaftlichen Ruin bringen würde.
    Wenndas bei einem Verlust von 1000 € für dich der Fall ist,
    dann sollte man Dir die Versicherung empfehlen.
    Ansonsten sichert sie nur den Leasinggeber ab, der dadurch seine
    Restforderung leichter erstattet bekommt. Und das auf deine Kosten. :thumbdown:

  • Hallo und Servus,


    ich persönlich halte in meinem Fall davon viel, da es bei mir ein Firmenwagen ist und ich keine Lust habe, deshalb im Falle eines großen Unfalles auf den Differenzkosten von Zeitwert zu Restdarlehenswert sitzen zu bleiben. Denn die würde mir mein Arbeitgeber / mein Kollege nicht erstatten. Darum bin ich prinzipiell dafür.


    Aber: Bei Renault kostet das Ganze im Monat grob 14 Euro (auch beim Clio), bei meiner Clio-Versicherung knapp 6 Euro. Du kannst die GAP-Deckung nämlich auch über Deine KFZ-Versicherung machen und das ist oft günstiger. Zumindest dann, wenn es Renault nicht extra bezuschusst, wie es bei meinem vorigen Auto der Fall war.


    Frag einfach mal nach.


    Viele Grüße,


    Roman

  • Hallo,
    ich habe nichts abgeschlossen.
    ich meinte ,wenn was passieren sollte ,dann sagt man : hätte ich doch .... ,das meinte ich mit hinterher !


    In meiner Versicherung steht folgendes :


    Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust


    A.2..6.2 Bei Pkw zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.11
    , wenn bei Vereinbarung



    • der Produktlinie „Premium“ innerhalb von 24 Monaten,
    • der Produktlinie „Klassik“ innerhalb von18 Monaten bzw.
    • der Produktlinie „Basis“ innerhalb von 12 Monaten




    nach dessen Erstzulassung eine Zerstörung oder ein Verlust
    eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer


    Beschädigung innerhalb des vorgenannten, für die jeweils
    vereinbarte Produktlinie gültigen Zeitraumes nach der Erstzu-


    lassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens
    80% des Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich


    das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im
    Eigentum dessen befi ndet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.


    Also denk ich mal ,das ich das nicht brauche!!

  • Hallo und Servus,


    ich weiß natürlich jetzt nicht, wie Du Dein Auto erworben hast und es geht mich so gesehen auch nix an. Allerdings ist beim Leasing die Sache mit dem "Eigentümer" zu beachten.
    Du bist zwar der Halter aber die Zulassungsbescheinigung Teil2 ist bei der Bank. Somit ist nach meinem Wissensstand, bitte gerne korrigieren, das Auto nicht in Deinem Eigentum. Du nutzt es nur.
    Meiner Meinung nach ist es wie mit einer Mietwohnung. Die nutzt Du und bezahlst dafür, aber Dein Eigentum ist sie nicht und wird sie nie.


    Sprech da vielleicht zur Sicherheit noch mit Deinem Versicherungsmenschen. Dann hast Du (theoretisch) Gewissheit.


    Freundlich gemeinte Grüße,


    Roman