Zum Haare raufen!

  • Da bestelle ich den Captur in Schwarz mit silbern Dach, bekomme dafür am 5.April 2019 einen pearlwhiten mit schwarzen Dach aufs Auge gedrückt, weil der Verkäufer den falschen Farbcode eingetragen hat und nun stellt sich gestern bei der Winterreifenmontage heraus dass der TUV schon seit August abgelaufen ist... ?( und ich dachte ich habe ein Neuwagen gekauft! Pustekuchen =O Jetzt soll geprüft werden was im Vertrag steht. Der Vertrag liegt beim Anwalt und der letztere ist bis 9. Dezember im Urlaub 8|


    Fazitt: mal so richtig in der Sch... gepackt und sowohl das Autohaus alsauch der Renault Deutschland Service waschen sich die Hände in Unschuld: soll ich doch besser aufpassen :/;( Nach dem Motto: wer übers Ohr gehauen wird ist selber schuld <X

    Captur Bose Edition Energy TCE 120 edc
    EZ 28.08.2018 Kauf 05.04.2019
    zweifarbig: Perlmutt/Scale
    Klimaautomatik, Multimediasystem nebst Tomtom-Navi und R-Link
    Parkassistenten samt Kamera - den bräuchte ich zwar nicht zwingend zum Einparken, aber angenehm ist es schon :D
    Karte Europa 101622

  • Moin,


    wie kann das ein das der TÜV bereits seit August abgelaufen ist?
    Dann wäre der Wagen ja schon 3 Jahre alt. Wie kann sowas nicht auffallen?

  • Ist mir auch einiges völlig schleierhaft.........erst ist ein Neuwagen, dann laut Signatur EZ 08/2018 und jetzt ist er schon 3 Jahre alt.


    Da liegt wohl nicht nur beim Verkäufer einiges im Argen. Sorry.

    Captur Techno E-tech plug-in hybrid 160, gebaut 11/22, EZ 02/23, perlmuttweiß und Dach black-pearl-schwarz,

    Easy link 9,3", ab Werk Version 283C31519R, seit 03/24 die 283C37784R mit Karten 2024.V1 ,

    einklappbare AHK

  • Sorry, aber das kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Schaust du dir dein Auto oder Unterlagen wie KFZ Schein denn gar nicht an?


    Denn dann hättest du doch sofort bemerkt das da was nicht stimmt. Alleine an der TÜV Plakette hätte dir die Sache doch schon spanisch vorkommen müssen.


    Weiterhin steht in deinem Profil: EZ 28.08.2018 Kauf 05.04.2019. Wie passt das zusammen?


    Und selbst wenn die Erstzulassung am 28.08.2018 gewesen wäre, dann wäre der TÜV erst im August 2021 abgelaufen.


    Also da passt einiges nicht zusammen. Und warum liegt der Vertrag beim Anwalt, wo du doch erst gestern das bemerkt haben willst? Alles sehr ominös.


    Gruß Kurt

    Einmal editiert, zuletzt von Kurtler ()

  • Hallo,


    Sorry, aber das kann ich wirklich nicht nachvollziehen.

    Da bist Du nicht allein. (-;

    Zitat


    Weiterhin steht in deinem Profil: EZ 28.08.2018 Kauf 05.04.2019. Wie passt das zusammen?

    Da gibt es schon eine Möglichkeit wie die Tageszulassung.

    Zitat


    Und selbst wenn die Erstzulassung am 28.08.2018 gewesen wäre, dann wäre der TÜV erst im August 2021 abgelaufen.

    Eine Erklärung wäre, dass da jemand am Straßenverkehrsamt Mist gebaut und versehentlich einen falschen HU-Termin eingetragen hat.

  • Und selbst wenn die Erstzulassung am 28.08.2018 gewesen wäre, dann wäre der TÜV erst im August 2021 abgelaufen.

    Das hatte ich bei meinem Ex-Kadjar auch. Als Tageszulassung (EZ: 24.09.15) am 01.02.16 gekauft. HU 09/16, also nur ein Jahr TÜV, statt 3 Jahre.
    Der Händler meinte, dass dies bei Tagezulassungen üblich sei. Ich hatte mir damals auch nichts dabei gedacht, zumal der Händler die Kosten für die erste HU übernommen hatte.


    Mein Captur ist auch eine Tageszulassung und erfreulicherweise mit 3 Jahren Neuwagen-TÜV.


    Vielleicht haben sich in den vergangenen Jahren die Zulassungsbedingungen geändert?

  • Kann ich mir nicht vorstellen.


    Meiner ist auch eine TZ und im Septemper 2017 gekauft. Und hat 3 Jahre TÜV.

    Captur Techno E-tech plug-in hybrid 160, gebaut 11/22, EZ 02/23, perlmuttweiß und Dach black-pearl-schwarz,

    Easy link 9,3", ab Werk Version 283C31519R, seit 03/24 die 283C37784R mit Karten 2024.V1 ,

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  • Nein, ich kann mir nur nicht vorstellen, das sich die Zulassungsbedingungen seit Herbst 2017 geändert haben. Und schon gar nicht in der von Dir beschriebenen Form.


    Edit:
    Neu-Fahrzeuge/Tageszulassungen die z.b. als Kundenersatzfahrzeug/Mietersatzwagen/Vorführwagen u.ä. vom Händler zugelassen wurden, müssen nach 1 Jahr zum TÜV. das war aber schon immer so.
    Könnte sein, das man der Themenerstellerin so ein Fahrzeug aufs Auge gedrückt hat.

    Captur Techno E-tech plug-in hybrid 160, gebaut 11/22, EZ 02/23, perlmuttweiß und Dach black-pearl-schwarz,

    Easy link 9,3", ab Werk Version 283C31519R, seit 03/24 die 283C37784R mit Karten 2024.V1 ,

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    Einmal editiert, zuletzt von Blauer Knappe ()

  • Nein, ich kann mir nur nicht vorstellen, das sich die Zulassungsbedingungen seit Herbst 2017 geändert haben. Und schon gar nicht in der von Dir beschriebenen Form.

    OK! Vielleicht solltest Du bei Deinen Antworten auch mit Zitaten arbeiten, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.



    Neu-Fahrzeuge/Tageszulassungen die z.b. als Kundenersatzfahrzeug/Mietersatzwagen/Vorführwagen u.ä. vom Händler zugelassen wurden, müssen nach 1 Jahr zum TÜV. das war aber schon immer so.

    Das wird wohl bei meinem Ex-Kadjar der Fall gewesen sein.