Nebelscheinwerfer

  • Hallo,

    Also Nebelscheinwerfer hatten meine letzten Fz. alle, aber immer wenn ich sie benutzt habe, dann war die Sicht eher schlechter und ich wurde mehr Rückgeblendet als dass sie geholfen hätten.

    Meine ersten Nebelscheinwerfererfahrungen hatte ich mit einem Ascona A, da blendeten die auch mehr wie sie genutzt haben. Der Grund lag aber daran, dass ich sie zusammen mit den Fernscheinwerfern auf einem Bügel oberhalb der Stoßstange montiert hatte. Die vier Hella Rallye 3000 machten sich da halt optisch gut.
    Später habe ich dann den Vorteil von unter der Stoßstange montierten rechteckigen NSW zu schätzen gelernt. Aber, wie auch bei den normalen Scheinwerfern, müssen sie natürlich richtig eingestellt sein. Je tiefer die NSW sitzen, desto besser unterleuchten sie den Nebel.
    Was auch viele nicht wissen, die NSW darf man auch nur mit Standlicht zusammen benutzen, was den Blendeffekt des Abblendlichts eliminiert.

    Zitat


    Also NS find ich eher unnütz.

    Ich finde Nebelschlussleuchten eher unnütz. Sie sind zwar gesetzlich als "Muss" vorgeschrieben aber nicht deren Einsatz.

  • Unnütz will ich nicht sagen, wenn sie, wie bei neueren Fahrzeugen, die Kurven ausleuchten. Aber in meiner Gegend auch nicht nötig. Ich hätte NS das letzte Mal vor zig Jahren an der Ente gebraucht.


    Eine Plage finde ich die Nebelrückleuchten, die zu 90 % rechtswidrig eingeschaltet werden.

  • Hallo,


    Eine Plage finde ich die Nebelrückleuchten, die zu 90 % rechtswidrig eingeschaltet werden.

    Dem kann ich mich nur anschliessen. Man stelle sich einmal vor die Gesetzgeber würden da eine konsequente Umsetzung von den Herstellern fordern, also bei eingeschalteter NSL die Geschwindigkeit elektronisch auf 50 km/h begrenzen. (-;

  • Hallo,

    Dem kann ich mich nur anschliessen. Man stelle sich einmal vor die Gesetzgeber würden da eine konsequente Umsetzung von den Herstellern fordern, also bei eingeschalteter NSL die Geschwindigkeit elektronisch auf 50 km/h begrenzen. (-;

    Auch Nebelscheinwerfer dürfen nur bei extremer Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall genutzt werden, und dann darf auch nicht schnell gefahren werden. Sobald die Nebellampen eingeschaltet werden, egal ob vorne oder hinten, müsste das Fahrzeug automatisch auf 50 km/h gedrosselt werden oder die Lampen lassen sich nicht einschalten. Es wäre sicher einfach zu programmieren, das Abbiegelicht ist auch geschwindigkeitsabhängig.

    Captur Intens blue dci 115 edc

    Software 283C39022R seit 24.03.2021, ....788R seit 27.06.22

    gebaut am 09.10.2020

    Zulassung 12.2020

  • Hallo,


    Auch Nebelscheinwerfer dürfen nur bei extremer Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall genutzt werden, und dann darf auch nicht schnell gefahren werden.

    Auszug aus der STVO:
    "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."


    Da steht nichts von extremer Sichtbehinderung und selbst bei erheblicher Sichtbehinderung, die individuell wahrgenommen wird, kann man durchaus auch weiter wie 50 Meter sehen und dementsprechend schneller fahren.


    Auszug aus der STVO:
    "Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."


    Hier hat der Gesetzgeber eine klare "Sicht"-Grenze gesetzt. Und auch wenn es dafür keine direkte Geschwindigkeitsvorschrift gibt, man hat seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass man innerhalb der sichtbaren, bei einspuriger Straße mit Gegenverkehr sogar auf halber sichtbarer, Strecke zum Halten kommt.

    Zitat


    Sobald die Nebellampen eingeschaltet werden, egal ob vorne oder hinten, müsste das Fahrzeug automatisch auf 50 km/h gedrosselt werden oder die Lampen lassen sich nicht einschalten.

    Der große Unterschied zwischen den NSW vorne und der NSL hinten ist, dass die NSL den hinterherfahrenden, die NSW, vorausgesetzt sie sind richtig eingestellt, aber nicht die entgegenkommenden blenden.

  • Was mir als Motorradfahrer immer öfters auffällt, ist, daß relativ neue Autos (also welche mit Xenon oder Led) einen Scheinwerfer etwas zu hoch eingestellt haben. Kann aber auch an meiner erhöhten Sitzposition auf dem Motorrad liegen. Meist ist es der Fahrzeug Linke Scheinwerfer.
    Aber nun genug OT....sorry... :whistling:

    Captur Helly Hansen...mit vielen Extras aber ohne Extras... :watchout:
    EZ.09.15, 6,5- 6,8 ltr Durst, R-Link im Nov.18 zuletzt vom freundlichen geupdatet
    Osram Nightbreaker inside, Kofferraumkiste ausm Baumarkt
    Rückfahrkamera - I´ll never miss it...

  • Die Xenon stellen sich fast alle in der Höhe und mit dem Lenkeinschlag ein, bei den LED weiß ich es nicht. Vielleicht liegt die Blendung an dem asymmetrischen Licht.

    Für jegliche Tipps und sonstiges Gelappere wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. ?(


    Captur Dynamique dci 90 EDC

  • Auszug aus der STVO:"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."


    Hier hat der Gesetzgeber eine klare "Sicht"-Grenze gesetzt. Und auch wenn es dafür keine direkte Geschwindigkeitsvorschrift gibt, man hat seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass man innerhalb der sichtbaren, bei einspuriger Straße mit Gegenverkehr sogar auf halber sichtbarer, Strecke zum Halten kommt.

    Das stimmt so nicht ganz... denn unter §3 der STVO steht:


    "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."


    Damit darf man, wenn man das Ganze im Zusammenhang sieht, mit Nebelschlussleuchte maximal 50 km/h fahren.

  • Hallo,


    Das stimmt so nicht ganz... denn unter §3 der STVO steht:
    "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."


    Damit darf man, wenn man das Ganze im Zusammenhang sieht, mit Nebelschlussleuchte maximal 50 km/h fahren.

    Okay, den Satz in §3 habe ich bisher nie wahrgenommen genommen, da es für mich bereits durch die anderen Grundsätze logisch ist.