ABE / Eintragung Schwarze Alufelgen

  • Hallo
    Können mir bitte diejenige helfen die die schwarzen Capturalufelgen auf ihrem Auto haben .
    Habt ihr eine ABE bekommen , sind diese eingetragen worden oder braucht es das alles nicht ?
    Meine Orange wurde mit den 16 Zöller Explorer ausgeliefert worden und beim Auto Händler gegen die schwarzen Capturfelgen 17 Zoll getauscht worden . Von meinem Händler habe ich keine Unterlagen dazubekommen .
    Hintergrund meiner Frage ist das ich heute beim TÜV war und ich Aufgrund mangelnder ABE durch die Untersuchung gefallen bin ( allerdings mit meinen Winterreifen auf Alufelgen die ich bei meinem Renaulthändler gekauft habe und keine ABE von ihm bekommen habe - sind nicht die schwarzen Capurfelgen ) . Und laut TÜV sind meine Winterfelgen zwar für den Clio freigeben nicht aber für den Capur .
    Da ich zu meinem Händler muss wegen der ABE oder Einzelabnahme der Winterfelgen wollte ich vorher noch wissen ob ich auch wegen der schwarzen Capturfelgen tätig werden muss .
    Vielen Dank im voraus .
    Gruss Carina

  • Alufelgen die ich bei meinem Renaulthändler gekauft habe und keine ABE von ihm bekommen habe

    Das allein ist schon Grund für ein nettes Schreiben eines Anwaltes an den Händler. Man stelle sich vor was daraus alles für Folgen erwachsen können. Unglaublich.

  • Da hast Du Recht Rüdiger!

    Viele Grüße

    Martin

    Captur Luxe Diesel Bj. 2014

    Captur Version S Bj. 2018 mit AHK abnehmbar

    Captur II Initiale Paris (Plug in Hybrid, Bj. 2021 mit elektrisch ausklappenderAnhängerkupplung und Glasdach)

  • Moin,


    Zitat

    Das allein ist schon Grund für ein nettes Schreiben eines Anwaltes an den Händler.

    nun haltet mal die Füße still 8) Man kann es sich schon einfach machen, immer ist jemand Anderes schuld. Prinzipiell ist der Halter für sein Fahrzeug selbst verantwortlich, auch für evtl. fehlende Unterlagen nach Umrüstungen. Ein fähiger TÜV-Prüfer hätte die ABE über die KBA-Nr. auch aus einer Datenbank abrufen können, macht z,B, mein Prüfer (ist aber von der GTÜ).
    Die originalen Felgen gehören zur Werksausstattung des Fahrzeugtyps und sind damit ABE/eintragungsfrei.


    Bye


    Torsten

  • Hallo,


    in der heutigen Zeit stehen ja in der Zulassung nicht mehr alle Reifengrößen.
    Meist gibt es vom Händler ein Schreiben, wo alle erlaubten Reifengrößen aufgelistet sind.


    Du hast zwar bezüglich der Reifengrößen Recht, aber hier geht es um die Zulässigkeit der Felgen, und die ist nur gegeben wenn es entweder vom Hersteller für das Fahrzeug vorgesehene Originalfelgen sind oder bei Fremdfabrikaten eine entsprechende ABE bzw. ein Gutachten vorhanden ist.


    Gruß


    Hans

  • Zitat
    Das allein ist schon Grund für ein nettes Schreiben eines Anwaltes an den Händler.

    nun haltet mal die Füße still Man kann es sich schon einfach machen, immer ist jemand Anderes schuld. Prinzipiell ist der Halter für sein Fahrzeug selbst verantwortlich, auch für evtl. fehlende Unterlagen nach Umrüstungen.

    Torsten, ich stimme dir zwar zu, aber sind denn die vollständigen Unterlagen eine Holschuld oder doch eher eine Bringschuld; im übertragenen Sinne?
    Ich, persönlich, erwarte, da ich ja im Freudentaumel über meine neuen Felgen bin, mein Händler mich zur Seite nimmt und alle Zulassungs-, Genehmigungsunterlagen aushändigt. Idealerweise in einem ruhigen Moment, mit einem freundlichen Hinweis wie wichtig die Unterlagen sind.



    ...
    Täglich muss auch ich Menschen auf "ihr Recht" hinweisen, weiß also das Informationen auch unter Stress immer gut transportiert werden können und auch verstanden werden.


    Mag sein, dass ein Gespräch mit dem Händler zur Kostenübernahme für die erneute Vorführung, für den Zeitaufwand, etc. schon ausreichend ist, mag sein.

  • Nun ja,
    es gibt den Cappy auch mit 17er Felgen.(wie meiner).
    Da seine Felgen vom Renaulthändler sind, gehe ich davon aus, das eigentlich alles OK sein sollte.
    Ansonsten ist der Händler in der Pflicht.
    Mal ein Link, dort stehen die schwarzen drin:
    https://www.renault.de/modellp…r.html#configure/A/wheels
    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von premme ()

  • Hallo,


    Nun ja,
    es gibt den Cappy auch mit 17er Felgen.(wie meiner).


    Das ist bekannt und darum geht es in meiner Aussage auch nicht.


    Zitat

    Da seine Felgen vom Renaulthändler sind, gehe ich davon aus, das eigentlich alles OK sein sollte.


    Renault bietet für den Captur zum einen die eigenen 15 Zoll Stahl-, 16 Zoll Stahl- und 16 Zoll Leichtmetall- sowie die 17 Zoll Leichtmetallfelgen und zum anderen im Zubehör-Prospekt 16 Zoll Leichtmetallfelgen eines Fremdherstellers an. Für letztere ist zwingend eine ABE erforderlich. Gleiches gilt auch für Felgen eines Fremdherstellers (z. B. Elia), die der Händler von sich aus anbietet.


    Gruß


    Hans

  • Für letztere ist zwingend eine ABE erforderlich. Gleiches gilt auch für Felgen eines Fremdherstellers (z. B. Elia), die der Händler von sich aus anbietet.


    Gruß


    Hans

    Habe ich doch geschrieben, das der Händler in der Pflicht ist.