Abblendlicht/Tagfahrlicht

  • Hallo,


    Laut Vorschrift "mußte" das Tagfahrlicht beim einschalten der weiteren Beleuchtung ausgehen.


    Das stimmt so nicht. Das TFL muss nicht zwingend ausgehen sondern darf bei eingeschaltetem Abblendlicht anbleiben wenn die Leuchtleistung des TFLs dann gedimmt wird.


    Zitat

    Aber, da es viele Kraftfahrer gibt, die gerne viele Lichter anhaben, hat die Autoindustrie sich darauf eingestellt.


    Die Autoindustrie hat sich nicht auf diese Kraftfahrer eingestellt, denn diese fahren auch bei klarster Sicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern.


    Zitat

    Einige Hersteller besitzen Ausnahmegenehmigungen, damit alles zusammen leuchtet.


    Ich glaube nicht dass es da eine Ausnahmegenehmigung gibt, da die nicht notwendig ist (Stichwort "dimmbare TFL").


    Zitat

    Aber in den meisten Pkw`s wurde dieses Tagfahrlicht selbst eingebaut, und die Vorschrift wurde umgangen.


    Das mit dem "selbst eingebaut" mag früher gestimmt haben, aber heutzutage haben alle Autos TFLs und da gibt es Hersteller die reine TFLs (wie Renault) und Hersteller die die TFLs bei eingeschaltetem Abblendlicht herunterdimmen.


    Zitat

    Es könnte beim TÜV Ärger geben.


    Den könnte es nicht nur geben, den gibt es dann auch. (-;


    Um dem Thema mal etwas Objektivität hinzuzufügen:


    Ob die bei eingeschaltetem Abblendlicht weiterhin leuchtenden TFLs gedimmt sind, kann man normalerweise nicht sehen. Um das beurteilen zu können, müsste man das Fahrzeug bei laufendem Motor sehen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird - was im Straßenverkehr wohl eher selten der Fall ist.


    Gruß


    Hans

  • Ob die bei eingeschaltetem Abblendlicht weiterhin leuchtenden TFLs gedimmt sind, kann man normalerweise nicht sehen. Um das beurteilen zu können, müsste man das Fahrzeug bei laufendem Motor sehen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird - was im Straßenverkehr wohl eher selten der Fall ist.

    Schau dir mal Audi an, da sieht man das mehr als deutlich, wie ich finde. Ansonsten hast du es wieder alles objektiv auf den Punkt gebracht.

  • Ob gedimmt, oder sonste was, es geht darum, das sie laut Vorschrift ausgehen sollten.
    Das ist der Punkt.

  • Das ist so nicht richtig wiedergegeben. Es gibt zwei Regelungen. Hans hat das unter /5/ korrekt beschrieben.

  • Habe bereits vor einiger Zeit zu diesem Thema etwas geschrieben, was evtl. die richtigen Aussagen von Hans noch etwas ergänzt:
    HIER (Link zum Beitrag im Forum)


    Kernaussage: Der Captur kann die Tagfahrlichter dimmen, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird. Die Zulassung für den Betrieb der gedimmten Tagfahrlichter in Deutschland hängt aber von einer zusätzlichen Kennzeichnung ab, die auf den Tagfahrlichtern meines Captur (Original-Ausstattung 2013) leider fehlt (wie in dem o.a. Beitrag beschrieben).


    Gruß
    Uli