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(Zitat von MegaLagu) Gibt es ja schon im Prinzip: Suche nach geschaltetem Plus
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Es wird nichts bewirken, den Beitrag weiter zu wiederholen.......wenn jemand hier dazu entwas sagen will oder kann, wird er es tun. Ich als technischer Laie kann deine Sorgen nachvollziehen und selbstverständlich ist ein Kupplungsverschleiss in der Form nicht normal und MUSS durch Garantie gedeckt sein.
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drei-weise-affen-mit-handen-die-augen-ohren-und-mund-bedecken-sehen-sie-kein-boses-horen-sie-kein-boses-sprechen-sie-kein-boses-susse-zeichentrickfigur-strichzeichnungen-2r2w2th.jpg Alle paar Tage die gleiche Frage......
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(Zitat von Uh_newyork) Falls noch nicht bekannt: Andrès zweiter Vorname ist "Stress" und der Nachname "Ungeduld"
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Ich würde keinen Cent dafür zahlen, solange keine technischen Probleme vorhanden sind
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(Zitat von mxhd1968) Ich weiß schon wo das steht. Das ich genau von dort zitiert habe, ist dir nicht aufgefallen ? Einen Abgleich der einzelnen Assistenzsystem habe ich nicht gemacht. Keine Ahnung was das mit E1 und E2 auf sich hat. Zudem es ja bei E1 "nur" um das Vorhandensein einer entsprechenden Schnittstelle für eine eventuelle Nachrüstung geht. Nicht um so ein Gerät selber (L325/8) Da ist vielleicht sogar eine USB-Buchse schon ausreichend? Und bei E2 ? Keine Ahnung, vielleicht ist das schon…
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Ja, es wird in allen Medien immer nur vom "Zulassungstermin" gesprochen, das halte ich aber für falsch/oberflächlich. Ich habe mir die EU-Verordnung mal angesehen. (Zitat) Dort wird allein auf die TYPENgenehmigung (Typenzulassung) Bezug genommen. In den Tabellen für die verschiedenen Termine zu den technischen Massnahmen wird zudem für diese ganz neuen Assistenzsysteme eine noch etwas detailliertere Angabe gemacht: (Zitat) Quelle: https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32019R2144 Gruß