Hallo,
ich habe nichts abgeschlossen.
ich meinte ,wenn was passieren sollte ,dann sagt man : hätte ich doch .... ,das meinte ich mit hinterher !
In meiner Versicherung steht folgendes :
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
A.2..6.2 Bei Pkw zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.11
, wenn bei Vereinbarung
• der Produktlinie „Premium“ innerhalb von 24 Monaten,
• der Produktlinie „Klassik“ innerhalb von18 Monaten bzw.
• der Produktlinie „Basis“ innerhalb von 12 Monaten
nach dessen Erstzulassung eine Zerstörung oder ein Verlust
eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer
Beschädigung innerhalb des vorgenannten, für die jeweils
vereinbarte Produktlinie gültigen Zeitraumes nach der Erstzu-
lassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens
80% des Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich
das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im
Eigentum dessen befi ndet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Also denk ich mal ,das ich das nicht brauche!!